Wissenswertes
Terminvereinbarung zur Physiotherapie
Terminvereinbarungen sind bei mir telefonisch von Montag bis Freitag (9.00 bis 16.00 Uhr) möglich.
Sie erreichen mich unter der Nummer +43 664 91 22 443.
Wenn Sie mich nicht sofort erreichen, rufe ich sobald als möglich zurück.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich während meiner Behandlungen nicht abheben kann.
Alternativ können Sie mir gerne eine Mail senden an info@bewegungs-therapie.at.
Ich bemühe mich, dass Sie so bald wie möglich einen Termin bekommen, um die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten.
Bei geplanten Operationen können Sie sich bereits im Vorfeld bei mir melden, damit wir die Nachbehandlung im Vorfeld planen und die Wundheilung somit optimal unterstützen können.
Erste Therapie-Einheit
Zur Physiotherapie mitzubringen sind
- Überweisungs-/Verordnungsschein
- eventuell vorhandene Befunde wie Arztbrief, Röntgen, MRI,…
- bequeme Kleidung
- Leintuch oder großes Badetuch
- aktuell: Mund-Nasen-Schutz
- ausgefülltes Datenblatt – so sparen wir uns Zeit (Hier downloaden
⇩
Patientendatenblatt)
Ablauf der ersten Therapie-Einheit
Das Erstgespräch und die Befundung in der Physiotherapie sind sehr wichtig. Durch die genaue Befundung können Hauptproblem und Therapieplanung erarbeitet werden. Daraus stellen wir gemeinsam entsprechende Behandlungsmaßnahmen, sowie ein individuell angepasstes Übungs- bzw. Trainingsprogramm zusammen.
Terminabsagen
Sollten Sie einmal einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie den Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Zu kurzfristig abgesagte Termine können nicht mehr an andere Patienten vergeben werden. Ich erlaube mir in diesem Fall die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können beim Krankenversicherungsträger nicht rückerstattet werden.
Verordnungsschein und Bewilligung
Für Versicherte der OÖGKK
Im Falle einer Leistungszuständigkeit der ÖGK beachten Sie bitte, dass bei der Physiotherapie pro Quartal (Kalendervierteljahr) nur 6 Anwendungen pro Leistungsart (z.B. manuelle Heilmassage, physioth. Bewegungsbehandlung) bzw. insgesamt 20 Anwendungen chefarztfrei sind. Weitere Therapien müssen vor der 7. Anwendung einer Leistungsart bzw. vor der insgesamt 21. Anwendung bei einer Kassendienststelle (persönlich, per Post oder Fax) zur Bewilligung eingereicht werden.
Für Versicherte anderer Krankenversicherungsträger
Wenn Sie bei einem anderen Krankenversicherungsträger versichert sind, erkundigen Sie sich bitte dort, ab welchem Zeitpunkt eine Bewilligung notwendig ist.